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BVerfG, 16.01.1980 - 2 BvR 1499/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlagnahmefreiheit des von eigenen Mitarbeitern des Rundfunks recherchierten Materials
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschlagnahmefreiheit - Schutz von Mitteilungen von Informanten - Mitarbeiter - Rundfunk - Recherchiertes Material - Kein Verstoß gegen Rundfunkfreiheit
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.10.1979 - 11 Qs 735/79
- BVerfG, 16.01.1980 - 2 BvR 1499/79
Papierfundstellen
- StV 1981, 16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 2 BvR 1499/79
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner "Spiegel"-Entscheidung (BVerfGE 20, 162 [187-189, 191/192, 195/196, 216-219]) die Herleitung eines über die Regelung des (damaligen!) § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgehenden Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten von Presseangehörigen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 GG in Extremfällen für möglich und zulässig gehalten; die Änderung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO durch das Gesetz vom 25. Juli 1975 (BGBl. I S. 1973) hat indessen gerade diesen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts (Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten) voll Rechnung getragen.